Risikoabschätzung

Risikoabschätzung für Trinkwasserinstallationen

LWH-TEC GmbH

Mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung 2023 wurde der bisher verwendete Begriff „Gefährdungsanalyse“ durch „Risikoabschätzung“ ersetzt.

Wird bei einer Trinkwasseruntersuchung der technische Maßnahmenwert für Legionella spec. erreicht, schreibt die Trinkwasserverordnung entsprechende Handlungspflichten vor. Dazu gehören die Untersuchung der Ursachen, eine Ortsbesichtigung und die Erstellung einer schriftlichen Risikoabschätzung. Dabei wird die Trinkwasserinstallation hinsichtlich möglicher hygienischer und technischer Schwachstellen bewertet und es werden geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Trinkwasserhygiene abgeleitet.

Was tun bei einer Grenzwertüberschreitung:

  • Kommunikation mit dem zuständigen Gesundheitsamt
  • Mitteilung an die betroffenen Verbraucher über die Einschränkungen der Trinkwasser-Verwendung
  • Die Erstellung einer Risikoabschätzung (früher: Gefährdungsanalyse) nach TrinkwV und den Empfehlungen des UBA, gemäß VDI-Richtlinie 6023 geprüfte Personen
  • Unverzügliche Durchführung von Gesundheitsschutz/Verbraucherschutz-Maßnahmen nach DVGW-Arbeitsblatt W551
  • Umgehende Mitteilung an die zuständige Behörde über ergriffene Maßnahmen und Durchführung der Nachbeprobung in der vorgegebenen Frist
  • Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber Behörden und Nutzern

Als mögliche Ursachen für eine Grenzwertüberschreitung im Trinkwasser kommen in Betracht:

Risikoabschätzung einer Trinkwasserinstallation bei Legionellen
  • Fehlende Wartungen in der Warmwasserinstallation
  • Unzureichende Isolierung der Warm- und Kaltwasserleitungen
  • Totleitungen
  • Stagnationsleitungen
  • Kein hydraulischer Abgleich
  • Fehlende Zirkulation
  • Zu große Speicher- Leitungsvolumen
  • Keine Enthärtung des Trinkwasser
  • Keine regelmäßige Wasserentnahme, Stagnation
  • Die allgemein anerkannten Regeln der Technik werden nicht eingehalten
  • uvm.
Risikoabschätzung einer Trinkwasserinstallation bei Legionellen

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