LWH-TEC GmbH
Risikoabschätzung
Gemäß der jüngsten Trinkwasserverordnung vom 23.06.2023 wurde der bisherige Begriff „Gefährdungsanalyse“ in „Risikoabschätzung“ geändert.
Zeigt das Untersuchungsergebnis einer Trinkwasseruntersuchung eine Überschreitung des Grenzwerts (technischer Maßnahmenwert), dann ist gemäß TrinkwV die Erstellung einer Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) zwingend erforderlich. Hier wird die gesamte Trinkwasserinstallation in Hinblick auf die Nichteinhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik im Zusammenhang mit den Untersuchungsergebnissen aufgenommen, beurteilt und Maßnahmen aufgezeigt, welche zur technischen und hygienischen Verbesserung der Trinkwasserinstallation dient.
Was tun bei einer Grenzwertüberschreitung:
- Kommunikation mit dem zuständigen Gesundheitsamt
- Mitteilung an die betroffenen Verbraucher über die Einschränkungen der Trinkwasser-Verwendung
- Die Erstellung einer Risikoabschätzung (früher: Gefährdungsanalyse) nach TrinkwV und den Empfehlungen des UBA, gemäß VDI-Richtlinie 6023 geprüfte Personen
- Unverzügliche Durchführung von Gesundheitsschutz/Verbraucherschutz-Maßnahmen nach DVGW-Arbeitsblatt W551
- Umgehende Mitteilung an die zuständige Behörde über ergriffene Maßnahmen und Durchführung der Nachbeprobung in der vorgegebenen Frist
- Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber Behörden und Nutzern
Als mögliche Ursachen für eine Grenzwertüberschreitung im Trinkwasser kommen in Betracht:

- Fehlende Wartungen in der Warmwasserinstallation
- Unzureichende Isolierung der Warm- und Kaltwasserleitungen
- Totleitungen
- Stagnationsleitungen
- Kein hydraulischer Abgleich
- Fehlende Zirkulation
- Zu große Speicher- Leitungsvolumen
- Keine Enthärtung des Trinkwasser
- Keine regelmäßige Wasserentnahme, Stagnation
- Die allgemein anerkannten Regeln der Technik werden nicht eingehalten
- uvm.

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