Gefährdungsanalyse – Legionellen im Trinkwasser

Schimmel an defekter Wasserleitung

Ist der Grenzwert im Untersuchungsergebnis der Trinkwasserbeprobung überschritten, ist gemäß §16 Absatz 7 Nummer 2 TrinkwV 2001 die Erstellung einer Gefährdungsanalyse notwendig.  Mit der Neuregelung durch die „Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung“ wurden die Pflichten der Hausverwalter, der Unternehmer oder sonstigen Inhabers bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen im Trinkwasser festgelegt.

Was ist unter einer Gefährdungsanalyse lt. Trinkwasserverordnung zu verstehen?

Wesentliche Voraussetzung für eine Gefährdungsanalyse im Bereich Trinkwasser, ist eine Ortsbesichtigung als Bestandteil der Ursachenaufklärung.

Eine Gefährdungsanalyse für Trinkwasser soll Ihnen eine konkrete Feststellung der planerischen, bau- oder betriebstechnischen Mängel einer Anlage liefern. Darüber hinaus soll sie darin unterstützen, notwendige Abhilfemaßnahmen zu identifizieren und Ihre zeitliche Priorisierung unter Berücksichtigung der Gefährdung der Gesundheit der Nutzer festzulegen.

Die Ortsbegehung erfolgt durch qualifiziertes, hygienisch-technisches Personal, zertifiziert gemäß VDI/DVGW 6023 Kat. A. Der Sachverständige wird vor Ort die hygienischen- und technischen Schwachpunkte der Trinkwasserinstallation aufdecken und Maßnahmen aufzeigen, so dass der Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI) wieder einen regelkonformen Betrieb der Trinkwasser-Installation herstellen kann. Sie erhalten eine rechtssichere Gefährdungsanalyse nach den neuesten Richtlinien.

Grundlage der Gefährdungsanalyse

Der Gefährdungsanalyse liegen die Anforderungen der Trinkwasserverordnung sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zugrunde. Insbesondere:

  • das DVGW-Arbeitsblatt W 551
  • der DVGW-Hinweis W 1001
  • die VDI-Richtlinie 6023

Als mögliche Ursachen für eine Grenzwertüberschreitung im Trinkwasser kommen in Betracht:

  • Fehlende Wartungen in der Warmwasserinstallation
  • Unzureichende Isolierung der Warm- und Kaltwasserleitungen
  • Totleitungen
  • Stagnationsleitungen
  • Kein hydraulischer Abgleich
  • Fehlende Zirkulation
  • Zu große Speicher- Leitungsvolumen
  • Keine Enthärtung des Trinkwasser
  • Keine regelmäßige Wasserentnahme, Stagnation
  • Die allgemein anerkannten Regeln der Technik werden nicht eingehalten
  • uvm.

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